Der Hinweis von Konstantin Bischoff auf den wichtigen Teil 3 des Abschlussdokuments der Weltsynode ist hilfreich. Ich habe darum einen weiteren Satz formuliert, den ich an den Schluss des ÄA von Birgit Mock gesetzt habe.
| Basiert auf dem Änderungsantrag: | Ä87 zu Entwurf einer Satzung der Synodalkonferenz der katholischen Kirche in Deutschland |
|---|---|
| Antrag: | Entwurf einer Satzung der Synodalkonferenz der katholischen Kirche in Deutschland |
| Antragsteller*in: | Margit Eckholt (von der Synodalversammlung gewählt) |
| Status: | Geprüft |
| Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: Ä53 zu Entwurf einer Satzung der Synodalkonferenz der katholischen Kirche in DeutschlandErklärung: "Sie berät und fasst Beschlüsse im Sinne "authentischer synodaler Entscheidungsprozesse" (vgl. Abschlussdokument der Bischofssynode Nr. 94) zu wichtigen Fragen des kirchlichen Lebens von überdiözesaner Bedeutung. Bei ihren Beschlüssen achtet die Synodalkonferenz die verfassungsmäßige Ordnung der Kirche und wahrt die Rechte der Diözesanbischöfe und die diözesanen Verfahren." |
| Eingereicht: | 31.08.2025, 17:35 |

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