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            <title>Synodaler Ausschuss 2025: Alles</title>
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                <title>Synodaler Ausschuss 2025: Alles</title>
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                        <title>Handlungstext &quot;Gemeinsam beraten und entscheiden&quot; - Vorlage TOP 5.1</title>
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                        <author>Kommission III (dort beschlossen am: 17.10.2025)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Handlungstext will einen Orientierungsrahmen für die Weiterentwicklung und Gestaltung synodaler Strukturen auf Diözesan- und Pfarreiebene geben. Er unterstützt ausdrücklich diözesane Regelungen, regt sie an und hilft, sie zukünftig vergleichen zu können. Ziel ist eine gelebte Kultur gemeinsamen Beratens und Entscheidens. In ihr konkretisieren sich der Anspruch der Teilhabe aller am Sendungsauftrag der Kirche sowie Transparenz und Gewaltenteilung als Ausdruck von Synodalität.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Handlungstext gründet in der vielfach belegten Erkenntnis, dass Missbrauch, seine Ermöglichung und Vertuschung durch systemische Faktoren (Machtkonzentration, fehlende Machtkontrolle, Spiritualisierung des Machtgefälles) ermöglicht und begünstigt wurden und werden. Als systemische Konsequenz sollen neue Möglichkeiten der qualifizierten Beteiligung aller Getauften an Beratung und Entscheidung auf allen kirchlichen Ebenen geschaffen werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Synodale Formen des Beratens und Entscheidens sind in der Römisch-katholischen Kirche auf universaler, nationaler und diözesaner Ebene in vielfältiger Form bereits eingeübt. Der Handlungstext erinnert an die theologischen Grundlagen synodaler Formen des Beratens und Entscheidens, die in den Texten des II. Vatikanischen Konzils sowie in den Dokumenten der Weltbischofssynode (2023 und 2024) zur Sprache kommen. Der Beschluss bezieht sich auf die synodalen Ordnungen in den Diözesen in Deutschland und möchte Transparenz und Vergleichbarkeit fördern. Durch eine hohe Vielfalt an einbezogenen Perspektiven und den wechselseitigen Austausch in geistlicher Atmosphäre, die Stille und Gebet einschließt, kommt der Glaubenssinn aller Gläubigen zum Ausdruck und der religiösen Intuition vieler Menschen, ihren Charismen und Kompetenzen wird Rechnung getragen. Dadurch soll die Qualität von Entscheidungen und damit deren Autorität und Rezeption umfassend gestärkt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In dem Bewusstsein, dass diözesane Besonderheiten und bestehende unterschiedliche Voraussetzungen in den (Erz-)Diözesen Berücksichtigung finden sollen, will der Text neue Gestaltungsräume für Synodalität aufzeigen und dazu anregen, sie in den Bistümern in konkrete Strukturen zu überführen. Wie eine Umfrage im Auftrag der Kommission III des Synodalen Ausschusses gezeigt hat, wird durch diesen Handlungstext eine bereits in zwei Dritteln der deutschen Diözesen bestehende bzw. im Entstehen begriffene Wirklichkeit abgebildet, fundiert und vereinheitlicht.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In seiner Lehre über die Kirche betont das II. Vatikanische Konzil sowohl die gemeinsame Berufung aller Gläubigen zur Teilnahme an der Sendung der Kirche als auch die unterschiedlichen Berufungen und Begabungen innerhalb des Gottesvolkes (LG 32). Christus hat seine Kirche mit unterschiedlichen Charismen beschenkt; der eine Leib hat viele Glieder, „die nicht alle den gleichen Dienst verrichten“ (Röm 12,4-5). In diesem Sinn erklärt das Konzil und ähnlich auch das kirchliche Gesetzbuch von 1983, dass „eine wahre Gleichheit in der allen Gläubigen gemeinsamen Würde und Tätigkeit zum Aufbau des Leibes Christi“ waltet (LG 32; vgl. can. 208 CIC). Alle Gläubigen haben je nach ihrer eigenen Stellung und Aufgabe Anteil an den drei Ämtern Christi, des Hirten, Priesters und Propheten (LG 10-12 / can. 204 CIC).Bischöfe und Priester sind zu Hirten des Gottesvolkes bestellt (LG 18 u.a., can. 375 § 1 CIC) undüben im Volk Gottes ihr Amt aus, indem sie im Namen Jesu das Evangelium verkünden, in seinem Auftrag die Eucharistie feiern und die Sakramente spenden. Den Bischöfen kommt eine besondere Verantwortung im Dienst an der Einheit der Kirche zu (LG 23; can. 386 § 2 i.V.m. can. 392 CIC). Daraus folgt die Aufgabe der Leitung der ihnen anvertrauten Teilkirche (LG 27; can. 375 CIC). Ihre Aufgaben können die Bischöfe nur im Kollegium der Bischöfe in Gemeinschaft mit dem Bischof von Rom sowie in enger Verbindung mit dem ganzen Gottesvolk realisieren, „da ja die Hirten und die anderen Gläubigen in enger Beziehung miteinander verbunden sind“ (LG 32) Daran anknüpfend und die konziliare Ekklesiologie vertiefend führt das Abschlussdokument der Weltbischofssynode aus: „In der synodalen Kirche ist die ganze Gemeinschaft in der freien und reichen Verschiedenheit ihrer Mitglieder zusammengerufen, um zu beten, zu hören, zu analysieren, miteinander zu sprechen, zu unterscheiden und sich zu beraten, um die pastoralen Entscheidungen zu treffen, die Gottes Willen am besten für die Sendung entsprechen. Eine synodale Kirche kann gefördert werden, indem eine stärkere Beteiligung des gesamten Volkes Gottes an Entscheidungsprozessen unterstützt wird.“ (Nr. 87)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Synodale Gremien auf nationaler, diözesaner oder pfarrlicher Ebene setzen die im Kirchenrecht festgelegte Autorität der kirchlichen Amtsträger nicht außer Kraft, sondern stärken diese. Zudem hat Papst Franziskus am 25.11.2024 in seiner &quot;Begleitenden Note zum Abschlussdokument der XVI. Ordentlichen Generalversammlung der Synode der Bischöfe&quot; erklärt, dass &quot;Synodalität der angemessene Interpretationsrahmen für das hierarchische Amt&quot; ist. Deshalb gehört es zur Aufgabe eines Bischofs, in der von ihm geleiteten Diözese verbindliche Strukturen der Mitwirkung und Mitbestimmung der Gläubigen aufgrund ihrer Verantwortung in allen wesentlichen Fragen des kirchlichen Lebens und der kirchlichen Sendung zu schaffen und Entscheidungen gemeinsam im verbindlichen Zusammenwirken mit den synodalen Gremien der Diözese zu treffen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ein Weg, dieses Zusammenspiel von gemeinsamer Verantwortung und Leitungsamt verbindlich zu gestalten, besteht im gemeinsamen Erlass von synodalen Ordnungen, die Beratungs- und Entscheidungsprozesse für alle Seiten verlässlich regeln. Die Weltsynode betont, dass Beraten und Entscheiden eng zusammengehören (Schlussdokument Nr. 92). Die bischöfliche Leitungsvollmacht ist unverzichtbar, aber nicht unbegrenzt; sie steht „im Dienst der Gemeinschaft und der Annahme Christi“, „der die Wahrheit ist, zu der uns der Heilige Geist in verschiedenen Momenten und Kontexten führt (vgl. Joh 14,16)“ (Nr. 91). Die Bischöfe sollen die Gläubigen nicht nur in die Beratungs-, sondern auch in die Entscheidungsprozesse einbinden, die auf geistlichen Unterscheidungen beruhen (Schlussdokument Nr. 92). Die Bischöfe müssen sowohl über die Entscheidung, insbesondere wenn sie vom Beratungsergebnis abweichen sollte, als auch über deren Umsetzung Rechenschaft ablegen (Schlussdokument Nr. 99); sie sollen eine regelmäßige Evaluation des gesamten Prozesses verantworten (Schlussdokument Nr. 100). Das Ziel der synodalen Prozesse ist die Stärkung der Gemeinschaft im Dienst der kirchlichen Sendung: „Im Gebet und im geschwisterlichen Dialog haben wir erkannt, dass die kirchliche Unterscheidung, die Sorgfalt bei Entscheidungsprozessen sowie die Verpflichtung zur Rechenschaft und zur Evaluation unserer Entscheidungen Praktiken sind, mit denen wir auf das Wort antworten, das uns die Wege der Sendung weist“ (Schlussdokument Nr. 79). Wenn es nicht kurzfristig zu Veränderungen kommt, so das Abschlussdokument, „wird die Vision einer synodalen Kirche nicht glaubwürdig sein, und dies wird diejenigen Mitglieder des Volkes Gottes entfremden, die aus dem synodalen Weg Kraft und Hoffnung geschöpft haben. Die Ortskirchen müssen Wege finden, um diese Veränderungen umzusetzen“ (Nr. 94).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong><em>Der Synodale Ausschuss beschließt:</em></strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Diözesanbischöfe erlassen mit Zustimmung der bestehenden synodalen Gremien der Diözesen Ordnungen für die Diözesen und Ordnungen für die Pfarreien über verbindliche Verfahren und Regeln der gemeinsamen Beratung und Entscheidung von Leitungsamt und synodalen Gremien. Im Zentrum der Ordnungen steht das Prinzip der Synodalität, d.h. die Suche nach verbindlichen Wegen gemeinsamen Beratens und Entscheidens. Die Ordnungen tragen den Besonderheiten der Diözesen vor Ort Rechnung. Neue Gremien müssen durch sie nicht geschaffen werden. Stattdessen sollen die bestehenden synodalen Räte und Gremien zu synodalen Gremien der Mitverantwortung und Mitentscheidung weiterentwickelt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Verfahren müssen Öffentlichkeit herstellen; sie müssen transparent sein; sie haben Rechenschaftslegung und Kontrolle zu garantieren. Die Ordnungen sind so zu gestalten, dass eine möglichst hohe Qualität und Effizienz der Beratungen und Entscheidungen gewährleistet wird – zum Beispiel durch die Klärung von Zuständigkeiten, den Abbau von Doppelstrukturen, die organisatorische Weiterentwicklung bestehender Gremien und Räte und ihre stärkere Vernetzung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li><strong>DIÖZESE</strong></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Für seine <strong>Diözese </strong>erlässt der Bischof mit Zustimmung der bestehenden synodalen Gremien der Diözese eine Rahmenordnung, in der die gemeinsame Verantwortung der Gläubigen und des Bischofs durch Mitberatungs- und Mitentscheidungsrechte von repräsentativ gewählten Gläubigen verbindlich geregelt ist. Beim Erlass dieser Ordnung sind die pastoralen Situationen, die regional unterschiedlich sind, ebenso zu beachten wie die bisherigen Erfahrungen und Strukturen der Ortskirche. Um die Mitberatungs- und Mitentscheidungsrechte zu sichern, wird ein Synodales Gremium der Diözese aus den bestehenden Räten weiterentwickelt. In diesem Gremium werden grundlegende Themen von bistumsweiter Bedeutung gemeinsam beraten und entschieden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Ordnung trägt zentralen Aussagen im Abschlussdokument der Weltsynode Rechnung und definiert Synodalität als Lern- und Erfahrungsprozess und als geistliches Geschehen. Für sie sollen folgende Standards gelten:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><em>Zusammensetzung des Gremiums: </em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Das Synodale Gremium der Diözese setzt sich zusammen aus geborenen, entsandten und gewählten Mitgliedern, wobei die Mehrheit gewählt werden sollte. Die gewählten Mitglieder werden in freien, gleichen und geheimen Wahlen gewählt. Es bildet in seiner Zusammensetzung das Volk Gottes in der Diözese mit seinen verschiedenen ehren- und hauptamtlichen Gruppierungen, Verbänden, Organisationen und Diensten ab und wird möglichst geschlechter- und generationengerecht zusammengesetzt.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Es ist darauf zu achten, dass die thematischen Anliegen aller Getauften und Gefirmten einer Diözese im Blick bleiben, auch wenn sie diese nicht selbst vortragen können. Dies gilt insbesondere für Menschen, die aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen, Pflichten bei Care-Diensten oder anderer Gründe nur begrenzt Möglichkeiten der Partizipation an synodalen Prozessen haben. Meinungen und Interessen von Minderheiten sind bei synodalen Beratungen in besonderer Weise zu beachten und mitzubedenken.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><em>Beratungsthemen: </em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Die Ordnung benennt die Themen, über die verbindlich gemeinsam beraten und entschieden wird: insbesondere Leitlinien für die Pastoral; weitreichende Änderungen der seelsorgerlichen, organisatorischen, rechtlichen und finanziellen Praxis und Strukturen; Gesetzes- und Normsetzungsvorhaben von grundlegender Bedeutung, pastorale Grundsätze für den Bistumshaushalt. Das Synodale Gremium hat das Recht, mit einfacher Mehrheit Themen selber zu setzen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Die Ordnung beinhaltet darüber hinaus Regelungen zur Rechenschaftspflicht der bischöflichen Leitung und der Leitungsstrukturen eines Bistums und zur Transparenz von gemeinsamen Beratungs- und Entscheidungsstrukturen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><em>Beratungs- und Entscheidungsverfahren:</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Beraten und Entscheiden im Synodalen Gremium zielt auf die Erreichung weitreichender Konsense, die Parteilichkeiten verhindern oder überwinden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Eine rechtsverbindliche Entscheidung kommt zustande, indem das Synodale Gremium einen Beschluss fasst und der Bischof diesem Beschluss zustimmt und ihn in Kraft setzt.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Für den Fall, dass keine Einigung zustande kommt, sieht die Ordnung ein Verfahren zur Konsensfindung vor mit dem Ziel, im erforderlichen zeitlichen Rahmen der Entscheidungsfindung für die strittigen Fragen doch noch eine einvernehmliche Lösung zu finden oder eine solche, gegen die keine Seite gravierende Einwände vorbringt.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Führt auch dieses Verfahren zu keiner Lösung, erweist sich die Beschlussfassung aber als dringlich, kann der Bischof in Wahrnehmung seiner Leitungsverantwortung auch ohne Zustimmung des Synodalen Gremiums eine Entscheidung treffen. Dies wird er nur in Ausnahmefällen tun und gewissenhaft begründen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Gemeinsame Beratung und Entscheidung gilt auch im Umgang mit den Finanzen. Hierzu legt jedes (Erz-)Bistum fest, welche Gremien über den Haushalt, den Jahresabschluss und die Entlastung der Finanzverantwortlichen entscheiden. Die Kompetenzen können auf mehrere Gremien aufgeteilt werden, deren Mehrheit aus gewählten Mitgliedern besteht. Um die synodale Mitwirkung in Finanzfragen zu erleichtern, etabliert jedes (Erz-)Bistum einheitliche Transparenzstandards und eine unabhängige Finanzrevision.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>2. PFARREI</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Für die <strong>Pfarreien</strong> erlässt der Bischof mit Zustimmung der bestehenden synodalen Gremien der Diözese eine Ordnung für deren Fortentwicklung zu synodalen Gremien der Mitverantwortung und Mitentscheidung. Darin ist unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten die gemeinsame Verantwortung der Gläubigen und des Pfarrers durch Mitberatungs- und Mitentscheidungsrechte von repräsentativ gewählten Gläubigen verbindlich geregelt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Für sie sollen folgende Standards gelten:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Geheime, gleiche und gerechte Wahl des Gremiums durch die Pfarreimitglieder.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Verbindlicher Katalog von Themen die Pfarrei betreffend, über die gemeinsam beraten und entschieden wird.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Rechenschaftspflicht des Pfarrers, des Pastoralteams und der (Finanz-)Verwaltung gegenüber dem Gremium.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Ein transparentes Verfahren, welches das gemeinsame Entscheiden von Pfarrer und Synodalem Gremium regelt und das auf Konsensfindung ausgerichtet ist.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Bei erfolgloser Einigung die Möglichkeit, einer vom Bischof zu benennenden Stelle die Sache zur Entscheidung vorzulegen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>3. EVALUATION</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Weltsynode räumt der regelmäßigen Evaluation eine wichtige Rolle ein. Der Bischof und das Synodale Gremium der Diözese überprüfen in diesem Sinne in regelmäßigen Abständen die Ordnungen für die synodalen Gremien und ihre Umsetzung in der Diözese. So entwickeln sie die Strukturen verbindlicher Mitentscheidung kontinuierlich fort.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Evaluationsergebnisse werden dem Synodalen Gremium der katholischen Kirche in Deutschland zugänglich gemacht, um sie dort zu bündeln. Von dort aus werden ggf. – im Sinne eines synodalen Lernens von- und miteinander – Impulse zur Weiterentwicklung der synodalen Strukturen in den Diözesen gegeben.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 21 Nov 2025 15:03:07 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Kommentar zu: Ä36 zu  Entwurf einer Satzung der Synodalkonferenz der katholischen Kirche in Deutschland</title>
                        <link>https://texte.syna.digiv.de/syna2025/entwurf-einer-satzung-der-synodalkonferenz-der-katholischen-kirche-in-36512/271?commentId=36#comm36</link>
                        <author>Johannes Norpoth</author>
                        <guid>https://texte.syna.digiv.de/syna2025/entwurf-einer-satzung-der-synodalkonferenz-der-katholischen-kirche-in-36512/271?commentId=36#comm36</guid>
                        <description><![CDATA[Die Ablehnung der Kommission zum Änderungsantrag 36, den ich ausdrücklich unterstütze, vermag aus verschiedenen Gründen nicht zu greifen: 1) Selbst wenn die zahlenmäßige Unterscheidung zwischen DOK und Betroffenenbeirat für die Kommission keine unterschiedliche Wertigkeit ausweisen mag, so ist doch nicht die Intention der Kommission, sondern die Wahrnehmung, hoffentlich nicht nur der Betroffenen, entscheidend. Und mindest von Betroffenenseite wird die geringere Anzahl zu entsendender Mitglieder:innen selbstverständlich als Ausdruck einer Wertigkeit wahrgenommen und ebenso beurteilt. 2) Ausweislich des Änderungsantrags der Herren Bischöfe Ackermann, Bätzing und Overbeck zum zur Präambel soll die Synodalkonferenz die Anliegen des Synodalen Wegs fortsetzen. Nimmt man den Ausgangspunkt auch heute noch ernst, so ist dies der massenhafte Missbrauch in der katholischen Kirche. Insofern dürfte selbst die Zahl zwei im Verhältnis zur Bedeutung des Missbrauchskomplex für unsere Kirche schlicht als zu gering zu bewerten und somit auch die beabsichtigte, niedrigere Zahl abzulehnen sein. 3) In Rückblick auf die 3.Synodalversammlung will ich den Diskurs zum „besonderen Lehramt der Betroffenen“ in Erinnerung rufen. In diesem Kontext reduziert die Begründung der Kommission die damaligen Diskussionen zu Lippenbekenntnissen. 4) Auch das Argument der Vielfalt vermag hier nicht zu greifen, denn so wie es die zweifelsfreie Vielfalt der Ordensspiritualität gibt, so ist die Vielfalt der Betroffenenkontexte und deren aus den Traumaerlebnissen entstandenen, zu einem großen Teil massiv belasteten Lebenswirklichkeiten so groß, wie es Betroffene sexualisierter Gewalt in unserer Kirche gibt. Auch das anzuerkennen gehört zur Fortführung der Anliegen des Synodalen Wegs. Insofern kann ich nur für die Annahme des Änderungsantrags 36 werben.]]></description>
                        <pubDate>Wed, 19 Nov 2025 20:18:38 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä19 zu Handlungstext &quot;Gemeinsam beraten und entscheiden&quot;</title>
                        <link>https://texte.syna.digiv.de/syna2025/Handlungstext-Gemeinsam-beraten-und-entscheiden-22874/346</link>
                        <author>Georg Bätzing</author>
                        <guid>https://texte.syna.digiv.de/syna2025/Handlungstext-Gemeinsam-beraten-und-entscheiden-22874/346</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_11_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 178 bis 179 einfügen:</h4><div><ul><li value="1">Verbindlicher Katalog von Themen<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"> die Pfarrei betreffend</ins>, über die gemeinsam beraten und entschieden wird.</li></ul></div></div></section>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 30 Sep 2025 16:42:22 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä18 zu Handlungstext &quot;Gemeinsam beraten und entscheiden&quot;</title>
                        <link>https://texte.syna.digiv.de/syna2025/Handlungstext-Gemeinsam-beraten-und-entscheiden-22874/345</link>
                        <author>Georg Bätzing</author>
                        <guid>https://texte.syna.digiv.de/syna2025/Handlungstext-Gemeinsam-beraten-und-entscheiden-22874/345</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_11_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 66 bis 68:</h4><div><p>Kirchenrecht festgelegte Autorität der sakramentalen Amtsträger nicht außer Kraft. <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Zugleich</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Zudem</ins> hat Papst Franziskus am 25.11.2024 in seiner „Begleitenden Note zum Abschlussdokument der XVI. Ordentlichen Generalversammlung der Synode der </p></div></div></section>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 30 Sep 2025 16:39:31 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä17 zu Handlungstext &quot;Gemeinsam beraten und entscheiden&quot;</title>
                        <link>https://texte.syna.digiv.de/syna2025/Handlungstext-Gemeinsam-beraten-und-entscheiden-22874/344</link>
                        <author>Georg Bätzing</author>
                        <guid>https://texte.syna.digiv.de/syna2025/Handlungstext-Gemeinsam-beraten-und-entscheiden-22874/344</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_11_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 28 bis 30:</h4><div><p>unterschiedliche Voraussetzungen in den (Erz-)Diözesen Berücksichtigung finden sollen, will der Text neue <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Gestaltungsspielräume</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Gestaltungsräume</ins> für Synodalität eröffnen. Entscheidend ist es, diese Zielperspektive zu verfolgen – was sich auch in </p></div></div></section>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 30 Sep 2025 16:38:30 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä16 zu Handlungstext &quot;Gemeinsam beraten und entscheiden&quot;</title>
                        <link>https://texte.syna.digiv.de/syna2025/Handlungstext-Gemeinsam-beraten-und-entscheiden-22874/343</link>
                        <author>Bischof Kohlgraf</author>
                        <guid>https://texte.syna.digiv.de/syna2025/Handlungstext-Gemeinsam-beraten-und-entscheiden-22874/343</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_11_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 28 bis 32:</h4><div><p>unterschiedliche Voraussetzungen in den (Erz-)Diözesen Berücksichtigung finden sollen, will der Text neue Gestaltungsspielräume für Synodalität eröffnen<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">. Entscheidend ist es, diese Zielperspektive zu verfolgen – was sich auch in konkreten Strukturen widerspiegeln sollte.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"> und diese auch in konkrete Strukturen überführen.</ins> Wie eine Umfrage im Auftrag der Kommission III des Synodalen Ausschusses gezeigt hat, wird durch diesen </p></div></div></section>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 29 Sep 2025 11:14:43 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Kommentar zu: Handlungstext &quot;Gemeinsam beraten und entscheiden&quot;</title>
                        <link>https://texte.syna.digiv.de/syna2025/Handlungstext-Gemeinsam-beraten-und-entscheiden-22874?commentId=83#comm83</link>
                        <author>Barbara Wieland</author>
                        <guid>https://texte.syna.digiv.de/syna2025/Handlungstext-Gemeinsam-beraten-und-entscheiden-22874?commentId=83#comm83</guid>
                        <description><![CDATA[Zur Transparenz gehört, dass das Gremium öffentlich tagt, d.h. dass die Wahlberechtigten auch an den Beratungen als Gäste ggf. mit geregeltem Rederecht teilnehmen können. Es sind auch die Protokolle zugänglich zu machen.]]></description>
                        <pubDate>Sun, 28 Sep 2025 23:16:20 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Kommentar zu: Handlungstext &quot;Gemeinsam beraten und entscheiden&quot;</title>
                        <link>https://texte.syna.digiv.de/syna2025/Handlungstext-Gemeinsam-beraten-und-entscheiden-22874?commentId=82#comm82</link>
                        <author>Barbara Wieland</author>
                        <guid>https://texte.syna.digiv.de/syna2025/Handlungstext-Gemeinsam-beraten-und-entscheiden-22874?commentId=82#comm82</guid>
                        <description><![CDATA[Das Pastoralteam ist keine verfasste Größe und wenn vorhanden auch nicht unabhängig vom Pfarrer. Die Verantwortung i.S. der Rechenschaftspflicht trägt der Pfarrer.  Dieser kann in seine Berichte Hauptamtliche aus dem Pastoralteam und (!) aus dem Verwaltungsteam (z.B. Verwaltungsleitungen) einbeziehen.]]></description>
                        <pubDate>Sun, 28 Sep 2025 23:12:47 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Kommentar zu: Handlungstext &quot;Gemeinsam beraten und entscheiden&quot;</title>
                        <link>https://texte.syna.digiv.de/syna2025/Handlungstext-Gemeinsam-beraten-und-entscheiden-22874?commentId=81#comm81</link>
                        <author>Barbara Wieland</author>
                        <guid>https://texte.syna.digiv.de/syna2025/Handlungstext-Gemeinsam-beraten-und-entscheiden-22874?commentId=81#comm81</guid>
                        <description><![CDATA[Diesen Standard zu verlassen, halte ich nicht für zielführend. Jedes Mitglied einer Pfarrei hat gleiche Rechte, nicht abgestufte Rechte. Kreative Lösungen stehen oft nur jenen offen, die schon im engeren Kreis der  Aktiven unterwegs sind.

]]></description>
                        <pubDate>Sun, 28 Sep 2025 23:06:34 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä15 zu Handlungstext &quot;Gemeinsam beraten und entscheiden&quot;</title>
                        <link>https://texte.syna.digiv.de/syna2025/Handlungstext-Gemeinsam-beraten-und-entscheiden-22874/342</link>
                        <author>Margit Eckholt</author>
                        <guid>https://texte.syna.digiv.de/syna2025/Handlungstext-Gemeinsam-beraten-und-entscheiden-22874/342</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_11_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 80 bis 83:</h4><div><p>(Schlussdokument Nr. 92). Die bischöfliche Leitungsvollmacht ist unverzichtbar, aber nicht <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">unbegrenzt</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">unbegrenzt; sie steht "im Dienst der Gemeinschaft und der Annahme Christi", "der die Wahrheit ist, zu der uns der Heilige Geist in verschiedenen Momenten und Kontexten führt (vgl. Joh 14,16)" (Nr</ins>. <ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">91) </ins>Die Bischöfe sollen die Gläubigen nicht nur in <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">den</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">die</ins> Beratungs-, sondern auch in die Entscheidungsprozesse<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">n</del> einbinden, die auf geistlichen Unterscheidungen beruhen (Schlussdokument Nr. 92). Die Bischöfe </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 92 bis 93 einfügen:</h4><div><p>denen wir auf das Wort antworten, das uns die Wege der Sendung weist“ (Schlussdokument Nr. 79)<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">. Wenn es nicht kurzfristig zu Veränderungen kommt, so das Abschlussdokument, „wird die Vision einer synodalen Kirche nicht glaubwürdig sein, und dies wird diejenigen Mitglieder des Volkes Gottes entfremden, die aus dem synodalen Weg Kraft und Hoffnung geschöpft haben. Die Ortskirchen müssen Wege finden, um diese Veränderungen umzusetzen“ (Nr. 94)</ins>.</p></div></div></section>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 26 Sep 2025 13:04:26 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Kommentar zu: Ä5 zu Handlungstext &quot;Gemeinsam beraten und entscheiden&quot;</title>
                        <link>https://texte.syna.digiv.de/syna2025/Handlungstext-Gemeinsam-beraten-und-entscheiden-22874/332?commentId=35#comm35</link>
                        <author>Werner Otto</author>
                        <guid>https://texte.syna.digiv.de/syna2025/Handlungstext-Gemeinsam-beraten-und-entscheiden-22874/332?commentId=35#comm35</guid>
                        <description><![CDATA[Ich sehe keinen Widerspruch. Die Textautoren gehen davon aus, dass es in jedem Bistum ein synodales Gremium gibt, dass gemeinsam mit dem Bischof wichtige Themen des Bistums berät. Dieses Gremium kann gemäß den Vorschlägen von GBUE weiterentwickelt werden. Es muss dann kein neues Gremium geschaffen werden. ]]></description>
                        <pubDate>Thu, 25 Sep 2025 18:25:24 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä14 zu Handlungstext &quot;Gemeinsam beraten und entscheiden&quot;</title>
                        <link>https://texte.syna.digiv.de/syna2025/Handlungstext-Gemeinsam-beraten-und-entscheiden-22874/341</link>
                        <author>Ulrich Neymeyr</author>
                        <guid>https://texte.syna.digiv.de/syna2025/Handlungstext-Gemeinsam-beraten-und-entscheiden-22874/341</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_11_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 143 bis 145:</h4><div><ul class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><li value="1">Die Ordnung beinhaltet darüber hinaus Regelungen zur Rechenschaftspflicht der bischöflichen Leitung und der Leitungsstrukturen eines Bistums und zur Transparenz von gemeinsamen Beratungs- und Entscheidungsstrukturen.</li></ul><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li>Die Ordnung sieht vor, dass der Bischof und die Verantwortlichen in der Leitung über die wichtigen Entwicklungen im Bistum berichten.</li></ul></div></div></section>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 24 Sep 2025 17:08:48 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Kommentar zu: Handlungstext &quot;Gemeinsam beraten und entscheiden&quot;</title>
                        <link>https://texte.syna.digiv.de/syna2025/Handlungstext-Gemeinsam-beraten-und-entscheiden-22874?commentId=80#comm80</link>
                        <author>Ulrich Neymeyr</author>
                        <guid>https://texte.syna.digiv.de/syna2025/Handlungstext-Gemeinsam-beraten-und-entscheiden-22874?commentId=80#comm80</guid>
                        <description><![CDATA[Mitglieder sollten von diözesanen Gremien durch Wahl delegiert werden.]]></description>
                        <pubDate>Wed, 24 Sep 2025 17:00:59 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä13 zu Handlungstext &quot;Gemeinsam beraten und entscheiden&quot;</title>
                        <link>https://texte.syna.digiv.de/syna2025/Handlungstext-Gemeinsam-beraten-und-entscheiden-22874/340</link>
                        <author>Matthias Sellmann</author>
                        <guid>https://texte.syna.digiv.de/syna2025/Handlungstext-Gemeinsam-beraten-und-entscheiden-22874/340</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_11_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 141 bis 142 einfügen:</h4><div><ul><li value="1">finanziellen Praxis und Strukturen; Gesetzes- und Normsetzungsvorhaben von grundlegender Bedeutung, pastorale Grundsätze für den Bistumshaushalt.<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Das Synodale Gremium hat das Recht, mit einfacher Mehrheit Themen selber zu setzen.</ins></li></ul></div></div></section>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 23 Sep 2025 18:14:55 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Kommentar zu: Handlungstext &quot;Gemeinsam beraten und entscheiden&quot;</title>
                        <link>https://texte.syna.digiv.de/syna2025/Handlungstext-Gemeinsam-beraten-und-entscheiden-22874?commentId=79#comm79</link>
                        <author>Matthias Sellmann</author>
                        <guid>https://texte.syna.digiv.de/syna2025/Handlungstext-Gemeinsam-beraten-und-entscheiden-22874?commentId=79#comm79</guid>
                        <description><![CDATA[Ich sehe hier eine mögliche Schwierigkeit, wenn in der Rahmenordnung direkt bestimmte Themen ausgeschlossen werden. Dann kann das synodale Gremium zwar gemeinsam beraten und entscheiden, aber eben nicht über alles, was es eigentlich als sein Verantwortungsgebiet ansieht. Ich bitte die Autorinnen und Autoren des Textes um eine Änderung der Formulierung. Ich schlage auch eine eigene vor, vermute aber, dass man das präziser formulieren kann.]]></description>
                        <pubDate>Tue, 23 Sep 2025 18:11:31 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Kommentar zu: Ä7 zu Handlungstext &quot;Gemeinsam beraten und entscheiden&quot;</title>
                        <link>https://texte.syna.digiv.de/syna2025/Handlungstext-Gemeinsam-beraten-und-entscheiden-22874/334?commentId=34#comm34</link>
                        <author>Matthias Sellmann</author>
                        <guid>https://texte.syna.digiv.de/syna2025/Handlungstext-Gemeinsam-beraten-und-entscheiden-22874/334?commentId=34#comm34</guid>
                        <description><![CDATA[Hier müsste bitte genauer genannt werden, wen man unter die 'geborenen Mitglieder' fasst.]]></description>
                        <pubDate>Tue, 23 Sep 2025 18:02:15 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä12 zu Handlungstext &quot;Gemeinsam beraten und entscheiden&quot;</title>
                        <link>https://texte.syna.digiv.de/syna2025/Handlungstext-Gemeinsam-beraten-und-entscheiden-22874/339</link>
                        <author>Michael Berentzen</author>
                        <guid>https://texte.syna.digiv.de/syna2025/Handlungstext-Gemeinsam-beraten-und-entscheiden-22874/339</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_11_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 102 bis 103 einfügen:</h4><div><p>Stattdessen sollen die bestehenden synodalen Räte und Gremien zu synodalen Gremien der Mitverantwortung und Mitentscheidung weiterentwickelt werden.<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"> Das bedeutet auch, dass sie gemeinsam entscheiden und stets weiterentwickeln, wie sich die synodalen Ansprüche des gegenseitigen Zuhörens und des geistlichen Rahmens der Gesrpäche konkret ausdrücken sollen.</ins></p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Das ist vielleicht etwas kompliziert formuliert. Mir geht es nicht um eine &quot;Relativierung&quot; der Notwendigkeit klarer und verbindlicher Strukturen der Teilhabe. Ich bin nur unsicher, ob nicht jede Struktur anfällig für Machtinteressen ist, wenn sie nicht von einer Kultur mitgetragen und die angestrebte Kultur auch besprochen und verhandelt wird. Die Frage, inwiefern Synodalität Stuktur und Kultur meint bzw, verbindet, ist eines unserer Dauerthemen und vielleicht mag mein Vorschlag bei einigen sauer aufstoßen. Mir persönlich kommt die Kultur-Frage im ganzen Text zu kurz, hier finde ich sie passend platziert, weil es die Gremien konkret ermutigt, sich selbst eine (vorläufige) Antwort auf das Zusammenspiel zu geben.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 22 Sep 2025 15:23:44 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä11 zu Handlungstext &quot;Gemeinsam beraten und entscheiden&quot;</title>
                        <link>https://texte.syna.digiv.de/syna2025/Handlungstext-Gemeinsam-beraten-und-entscheiden-22874/338</link>
                        <author>Michael Berentzen</author>
                        <guid>https://texte.syna.digiv.de/syna2025/Handlungstext-Gemeinsam-beraten-und-entscheiden-22874/338</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_11_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 23 bis 25 einfügen:</h4><div><p>Atmosphäre, die Stille und Gebet einschließt, kommt der Glaubenssinn aller Gläubigen zum Ausdruck und der religiösen Intuition vieler Menschen<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">, ihren Charismen und Kompetenzen</ins> wird Rechnung getragen. Dadurch soll die Qualität von Entscheidungen und damit deren </p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Unabhängig davon, ob dem sensus fidei mehr als Intuiotion zugeschrieben wird oder nicht, meine ich, dass es wichtig ist, den Beitrag aller über eine religiöse Ahnung hinaus klar zu bennenen.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 22 Sep 2025 15:08:06 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Kommentar zu: Handlungstext &quot;Gemeinsam beraten und entscheiden&quot;</title>
                        <link>https://texte.syna.digiv.de/syna2025/Handlungstext-Gemeinsam-beraten-und-entscheiden-22874?commentId=78#comm78</link>
                        <author>Michael Berentzen</author>
                        <guid>https://texte.syna.digiv.de/syna2025/Handlungstext-Gemeinsam-beraten-und-entscheiden-22874?commentId=78#comm78</guid>
                        <description><![CDATA[Eine Überlegung: Sollte darüber nachdacht werden, wem gegenüber die Gremien (als Ganze) Rechenschaft schuldig sind? Reicht da die politische Logik der Wiederwahl als Bestätigung bzw. ein sich Verlassen auf kritische Begleitung durch die Gemeindemitglieder? Die Missbrauchsstudie in Münster hat deutlich gemacht, dass es selbstbezügliche Vertuschungs-Mechanismen auch in Gremien gibt. Das ist kein Plädoyer für eine "Entschuldung" des Amtes, sondern nur eine geteilte Nachdenklichkeit.]]></description>
                        <pubDate>Mon, 22 Sep 2025 14:55:54 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Kommentar zu: Handlungstext &quot;Gemeinsam beraten und entscheiden&quot;</title>
                        <link>https://texte.syna.digiv.de/syna2025/Handlungstext-Gemeinsam-beraten-und-entscheiden-22874?commentId=77#comm77</link>
                        <author>Michael Berentzen</author>
                        <guid>https://texte.syna.digiv.de/syna2025/Handlungstext-Gemeinsam-beraten-und-entscheiden-22874?commentId=77#comm77</guid>
                        <description><![CDATA[(Wie lange) ist das noch realistisch? An vielen Orten gibt es große Mühe, für die zu besetzende Zahl an Posten, Personen zu finden. Ich frage mich, ob hier nicht Alternativen genannt werden müssten. Oder zumindest sollte kenntlich gemacht werden, dass es sich um ein Ideal handelt, das aber kreative Lösungen vor Ort zulässt. ]]></description>
                        <pubDate>Mon, 22 Sep 2025 14:46:24 +0200</pubDate>
                    </item></channel></rss>