Der ÄA ist als Alternative gedacht z.B. zum absolut zustimmenstwerten ÄA von Werner Otto. Der Begriffentscheidungsprozess vermeidet das Wort Entscheidung nicht und bleibt ganz eng am Dokument der Weltsynode. In diesem wird m.E. deutlich gemacht, dass es um echtes Mitentscheiden geht. Dennoch müsste es so für alle zustimmungsfähig sein, da in der jetztigen Linie synodaler Prozesse auf Weltebende liegend. Diese Prozesse werden Gestakt annehmen und wir haben ja gute Erfahungen auch hier gemacht, an die wir so anknüpfen können
| Antrag: | Entwurf einer Satzung der Synodalkonferenz der katholischen Kirche in Deutschland |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Konstantin Bischoff (gew. durch die Synodalversammlung) |
| Status: | Geprüft |
| Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: Ä53 zu Entwurf einer Satzung der Synodalkonferenz der katholischen Kirche in DeutschlandErklärung: "Sie berät und fasst Beschlüsse im Sinne "authentischer synodaler Entscheidungsprozesse" (vgl. Abschlussdokument der Bischofssynode Nr. 94) zu wichtigen Fragen des kirchlichen Lebens von überdiözesaner Bedeutung. Bei ihren Beschlüssen achtet die Synodalkonferenz die verfassungsmäßige Ordnung der Kirche und wahrt die Rechte der Diözesanbischöfe und die diözesanen Verfahren." |
| Eingereicht: | 30.08.2025, 22:50 |

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