Die auskömmliche personelle und finanzielle Hinterlegung sollte mit diesem Änderungsantrag nicht entfallen.
Und ein genereller Verzicht auf eigene Arbeitsgruppen leuchtet nicht unbedingt ein. In Vorbereitung auf gemeinsame Entscheidungen in der Synodalkonferenz kann eine gemeinsame Arbeitsgruppe vielleicht gerade hilfreich und sinnvoll sein. Die Vermeidung von Doppelstrukturen sollte bei der Entscheidung dafür natürlich mitgedacht werden. Vielleicht entwickelt sich der Prozess sogar auch dahin, dass - wenn über die Synodalkonferenz gemeinsam an einem Thema gearbeitet wird - an anderer Stelle in den Organisationen von ZdK und DBK einzeln eingesetzte (zuweilen sogar parallel arbeitende) Gruppen entfallen können, nur mal als Perspektive gedacht...

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