Satz 1 muss unverändert im Text bleiben; der Verweis im ÄA des Ständigen Rats auf die Formulierung in der Präambel ("je eigene Verantwortung aller Getauften") ist redundant und kein stichhaltiges Argument gegen Beraten UND Entscheiden. Ein reines Beratungsgremium, das "Orientierungen" gibt, würde noch hinter den Synodalen Weg zurückfallen und Erkenntnisse der Weltsynode unterlaufen.
Der ÄA zeigt jedoch, dass in (Teilen) der DBK weiterhin auch nur minimale Formen der Partizipation kundiger "Lai:innen", der Machtkontrolle, Rechenschaftslege und Bindung des Bischofs an Entscheidungen, die in geordneten Prozessen und mandatierten Gremien getroffen werden, abgelehnt werden. Es ist eine Zumutung an alle nichtbischöflichen Synodal:innen, das wieder und wieder diskutieren zu sollen.
Der Synodale Weg ist mit der Motivation und Intention gestartet worden, die geschlossene Machtarchitektur, die der Willkür des einzelnen Bischofs keine institutionelle Grenze setzt (was als entscheidender systemischer Faktor für (Macht-)Missbrauch und Vertuschung erkannt worden ist), aufzubrechen. Synodalität wurde in diesem Prozess nie nur als Haltungsfrage oder spirituelle Größe, sondern immer auch strukturelles Instrument Implementierung nachhaltiger partizipativer Strukturen verstanden, erprobt und eingeübt.
Ja, das ist anstrengend und erfordert ein verändertes Selbstverständnis der Bischöfe und veränderte Strukturen, die Entscheidungsfindung und effektive Konsequenzen nicht von der Teamfähigkeit und Beratungswilligkeit einzelner Bischöfe abhängig machen. Darüber diskutieren wir seit 6 Jahren und investieren Knowhow und (ehrenamtliches) Engagement. Wenn der synodale Prozess am Ende nicht systemstabilisierend wirken, sondern nachhaltige systemische Entwicklungen initiieren können soll, darf "und entscheidet" nicht zur Disposition gestellt werden.
Satz 2: Die Kernaufgaben des Gremiums sind gewiss Fragen von überdiözesaner Bedeutung. Es zeigt sich aber jetzt schon, dass der Rückzug auf die Verantwortung des Diözesanbischofs nicht effektiv ist und synodale Beschlüsse zu einer reinen Anregung werden, die nach Gutdünken umgesetzt werden oder nicht. Auch für innerdiözesane Konflikte um diözesane Richtungsentscheidungen - Beispiele gibt es genug - wäre ein überdiözesanes Gremium wichtig und hilfreich, das diesen Konflikten eine qualifizierte Öffentlichkeit gibt und wenigstens Empfehlungen aussprechen kann.

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