Nüchterner und zielorientierter ausgedrückt. Qualifizierte Partizipation ist nicht das Ziel des synodalen Prozesses, sondern sein Weg. Geistliche Unterscheidung meint eine Haltung, die Beratung und Entscheidung einer synodalen Kirche prägt, nicht so sehr ein Handwerkszeug, eine Methode. Ziel ist eine reflektierte, zeitgemäße, dem Evangelium entsprechende Gestaltung der Kirche in allen ihren Vollzügen (Lehre/Glaubensüberzeugungen, Leitung/Organisationsentwicklung, kirchliches Leben, Heiligung/Gottesdienst, Gebet).
| Antrag: | Entwurf einer Satzung der Synodalkonferenz der katholischen Kirche in Deutschland |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Julia Knop (ZDK) |
| Status: | Geprüft |
| Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: Ä46 zu Entwurf einer Satzung der Synodalkonferenz der katholischen Kirche in DeutschlandErklärung: modifizierte Annahme zu Ä46: "Sie führt in synodalen Beratungen durch geistliche Unterscheidung zu gemeinsamen Entscheidungen. Sie trägt dazu bei, dass qualifizierte Partizipation im gesamten Leben der Kirche verwirklicht wird." |
| Eingereicht: | 30.08.2025, 09:51 |

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