Der Antrag wird vor dem Hintergrund gestellt, dass der Ständige Rat das Wort "entscheiden" aus dem Passus herausnehmen möchte. Das nimmt dem Text seine wichtigste Sinnspitze: Gemeinsames Beraten gab es schon immer. Künftig sollen gewichtige Fragen gemeinsam beraten UND entschieden werden. Dies entspricht der Forderung der Weltsynode, Entscheidungsprozesse synodal weiterzuentwickeln. ("Eine solche Ausübung von Autorität ist jedoch nicht ohne Grenzen: Eine Richtung, die sich im Rahmen eines Beratungsprozesses aufgrund einer angemessenen Unterscheidung herausbildet, darf, insbesondere wenn dies durch partizipative Gremien geschieht, nicht ignoriert werden." - Abschlussdokument Nr. 92) Kardinal Grech weist in seinen Skizzen für die Umsetzung der Synode darauf hin, dass die "Annahme synodaler Verfahren für die kirchliche Unterscheidung und Entscheidungsfindung im synodalen Stil" die Autorität des Bischofs nicht schmälert, sondern festigt.
Der Änderungsantrag hebt hervor, dass Entscheidungen der Konferenz etwas anderes sind als parlamentarische Abstimmung. In der Konferenz treffen Amtsträger mit unterschiedlichen Funktionen aufeinander: die bischöfliche in ihrer sakramental gegründeten Leitungsfunktion und die übrigen Synodalen, deren Autorität durch eine Wahl zustande kommt. Beide Seiten haben sich freiwillig entschlossen, in der Synodalkonferenz gemeinsam zu beraten und zu entscheiden - wozu sie vom Recht her nicht verpflichtet sind. Dieser Entschluss entspricht jedoch dem Auftrag der Weltsynode, Synodalität auch im Sinne von Mitentscheidungsrechten weiterzuentwickeln. Und er fußt auch auf den guten Erfahrungen im Synodalen Weg und im Synodalen Ausschuss.
Dass Beschlüsse der Konferenz keinen Bischof rechtlich binden, ist kirchenrechtlich klar, wird in der Präambel unterstrichen und muss im Art. 2 daher nicht noch einmal hervorgehoben werden.

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