Als Teil der Gesellschaft, zu der sie qua Selbstverständnis auch Stellung beziehen wird (Art. 2, Abs. 1a), sollte sich die Synodalkonferenz auch Feedback aus der kirchenexternen Gesellschaft zumuten und zu Nutzen machen. Neben den kircheninterenen und ökumenischen Beobachter*innen braucht es deswegen auch unabhängige Beobachter*innen z. B. aus Politik- und Sozialwissenschaften, die die Versammlungen analytisch begleiten und Dynamiken, Tendenzen und Muster aufdecken können, die aus der internen Sicht schwer oder gar nicht auffallen. Gerade, wenn neue Formen von Teilhabe und Transparenz erpropt werden, die der Kirchenhierarchie fremd sind, kann dieses Feedback richtungsweisend und -korrigierend wirken.
| Antrag: | Entwurf einer Satzung der Synodalkonferenz der katholischen Kirche in Deutschland |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Mara Elijah Klein (von der Synodalversammlung gewählt) |
| Status: | Geprüft |
| Verfahrensvorschlag: | AblehnungErklärung: |
| Eingereicht: | 29.08.2025, 12:34 |

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