Mir stellt sich zumindest die Frage, ob das in der Präambel ausdrücklich erwähnte Nihil obstat des Apostolischen Stuhls nicht eine rechtlich notwendige Voraussetzung für das Inkraftttreten der Satzung ist.
| Antrag: | Entwurf einer Satzung der Synodalkonferenz der katholischen Kirche in Deutschland |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Bischof Dr. Karl-Heinz Wiesemann (Bistum Speyer) |
| Status: | Geprüft |
| Verfahrensvorschlag: | Modifizierte ÜbernahmeErklärung: Redundanz mit der Präambel wird gestrichen. |
| Eingereicht: | 28.08.2025, 09:00 |

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