| Antrag: | Entwurf einer Satzung der Synodalkonferenz der katholischen Kirche in Deutschland |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Bischof Heiner Wilmer (DBK) |
| Status: | Geprüft |
| Verfahrensvorschlag: | AblehnungErklärung: Bereits in den Kleingruppen während der dritten Sitzung des Synodalen Ausschusses am 13./14. Dezember 2024 in Wiesbaden Naurod hat sich ein Konsens zur Zusammensetzung (27 Mitglieder StR, 27 ZdK-Mitglieder und weitere Gläubige) gebildet. Dieser wurde auf der vierten Ausschusssitzung am 9./10. Mai 2025 in Magdeburg bestätigt. Zudem ist das Zentralkomitee der deutschen Katholiken, wie die Präambel ausführt, der gleichberechtigte Träger der Synodalkonferenz. Dies, so hat der Synodale Ausschuss in Magdeburg entschieden, sollte sich auch in der Zusammensetzung abbilden. Die Berücksichtigung der Mitglieder der diözesanen Gremien ist über die Geschäfts- und Wahlordnung zu gewährleisten. |
| Eingereicht: | 27.08.2025, 10:40 |
Ä28 zu Entwurf einer Satzung der Synodalkonferenz der katholischen Kirche in Deutschland
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Änderungsantrag
Antragstext
Von Zeile 63 bis 64:
Zur bestehenden Synodalität der deutschen Kirchen gehören die diözesanen Räte der Diözesen. Es ist dringend erforderlich, diese in eine neue Struktur einer Synodalkonferenz einzubinden. Deshalb schlagen wir für die Satzung folgende Formulierung vor:
Zu Art. 3, Zusammensetzung der Synodalkonferenz
a) die Mitglieder des Ständigen Rats der Deutschen Bischofskonferenz (DBK),
- Die Mitglieder des Ständigen Rates der Deutschen Bischofskonferenz (DBK),
- ebensoviele Mitglieder der diözesanen Räte der deutschen Diözesen,
- ebensoviele vom Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) gewählten Gläubigen; hier sich auch Mitglieder der Orden und Vertretungen der muttersprachlichen Gemeinden zu berücksichtigen.“
Grundsätzlich wäre mit Blick auf Effektivität, Finanzen, Repräsentation und Repräsentanz Folgendes zu überlegen:
Die Synodalkonferenz besteht aus höchstens 30 Personen. Diese würde zusammengesetzt aus:
- 7 Diözesanbischöfen (gewählt),
- 7 Personen aus synodalen Gremien der Bistümer (gewählt),
- 7 Mitgliedern des ZdK (gewählt) und
- 7 weiteren Personen aus anderen relevanten kirchlichen Bezügen (Ordensleute, Vertretungen muttersprachlicher Gemeinden, weitere Gruppierungen).“
Begründung
Zustimmung
Zustimmung:
Ablehnung:
Von Zeile 63 bis 64:
Zur bestehenden Synodalität der deutschen Kirchen gehören die diözesanen Räte der Diözesen. Es ist dringend erforderlich, diese in eine neue Struktur einer Synodalkonferenz einzubinden. Deshalb schlagen wir für die Satzung folgende Formulierung vor:
Zu Art. 3, Zusammensetzung der Synodalkonferenz
a) die Mitglieder des Ständigen Rats der Deutschen Bischofskonferenz (DBK),
- Die Mitglieder des Ständigen Rates der Deutschen Bischofskonferenz (DBK),
- ebensoviele Mitglieder der diözesanen Räte der deutschen Diözesen,
- ebensoviele vom Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) gewählten Gläubigen; hier sich auch Mitglieder der Orden und Vertretungen der muttersprachlichen Gemeinden zu berücksichtigen.“
Grundsätzlich wäre mit Blick auf Effektivität, Finanzen, Repräsentation und Repräsentanz Folgendes zu überlegen:
Die Synodalkonferenz besteht aus höchstens 30 Personen. Diese würde zusammengesetzt aus:
- 7 Diözesanbischöfen (gewählt),
- 7 Personen aus synodalen Gremien der Bistümer (gewählt),
- 7 Mitgliedern des ZdK (gewählt) und
- 7 weiteren Personen aus anderen relevanten kirchlichen Bezügen (Ordensleute, Vertretungen muttersprachlicher Gemeinden, weitere Gruppierungen).“
Begründung
Zustimmung
Zustimmung:
Ablehnung:
Ablehnung:

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