Im Jahr 1999 betrugen die Kirchensteuereinnahmen (ausweislich der Zahlen des VDD) 4.427 Mrd. €, die Regelverbandsumlage für überdiözesane Aufgaben betrug 161.057.000 Mio. €, das ist ein Anteil von 3,64% an der Kirchensteuer. Im Jahr 2023 betrugen die Kirchsteuereinnahmen 6.738 Mrd. € (nach erstmaligem Rückgang der Einnahmen um ca. 250 Mio.€), die Regelverbandsumlage für überdiözesane Aufgaben betrug 120.620.000 Mio. €, das ist ein Anteil von 1,79% an der Kirchensteuer – der prozentuale Anteil hat sich demnach mehr als halbiert, der nominale Betrag verringerte sich um mehr als 40 Mio.€, also 25%. Die Lebenshaltungskosten in Deutschland ausweislich des Verbraucherpreisindex Verbraucherpreisindex Deutschland bis 2024| Statista stiegen von 1999 bis 2023 um 42,2%.
An diesen Zahlen ist leicht zu erkennen, dass die Finanzierung überdiözesaner Aufgaben einer grundsätzlichen Neujustierung bedarf. Das ist prinzipiell unumstritten – ich verweise auf der Aufgabenklärungsprozess, der wichtig ist und u.a. die Eliminierung von Doppelstrukturen und dadurch Effizienzsteigerungen zum Ziel hat. Allerdings erfordert die angestrebte Verabschiedung der Satzung für die Synodalkonferenz darüberhinausgehende Veränderungen. Andernfalls ist „Art 2 (1) b) „Sie berät und entscheidet in wichtigen Fragen des kirchlichen Lebens von überdiözesaner Bedeutung“ kaum mit Leben zu erfüllen.
Überdiözesane Aufgaben sind
- die Hilfen für die Weltkirche. Ausweislich des „Jahresberichts Weltkirche 2024“ stammten nur 7% der 595 Mio.€ aus Kirchensteuermittel. Es gab im Vergleich zum Vorjahr einen Rückgang der Projektförderung von ca. 3%. Angesichts der wachsenden Konflikte, des Klimawandels und Rückzugs großer Geber in der Entwicklungszusammen-arbeit sind eher mehr als weniger Finanzen für die Weltkirche erforderlich.
- Interdiözesane Solidarität: nicht nur Diözesen in den östlichen Bundesländern sind in ihrer Finanzierung defizitär – während sich andere Diözesen aufgrund besserer demographischer Strukturen und klugen Wirtschaftens (noch) auskömmlich finanzieren können. Trotz absehbar geringer werdender Einnahmen in allen Diözesen, ist es wichtig, auch in den finanzschwachen Diözesen insbesondere caritative Strukturen zu erhalten. Einmal aufgegebene Einrichtungen werden eher nicht wiederbelebt werden können; das öffentliche Zeugnis für unser Christsein, die Hinwendung zum Nächsten in Not wird fehlen.
- Im Wort der Bischöfe zur Erneuerung der Pastoral „Gemeinsam Kirche sein“ vom 1. August 2015 heißt es im Hinblick auf die Präsenz der Kirche in Deutschland, die in wesentlichen Teilen von überdiözesan tätigen Initiativen, Verbänden und Einrichtungen getragen wird, also „überdiözesan tätigen Organisationen des Apostolats der Laien“ Zitat: „Ohne ein derartiges, oft ehrenamtliches Engagement für die vielfältigen Assoziationsformen und Zusammenschlüsse von Gläubigen könnte die Kirche ihre Sendung nicht erfüllen, das Evangelium in der modernen, pluralistischen und ausdifferenzierten Gesellschaft in Wort und Tat zu verkünden.“
Wenn „gemeinsam beraten und entscheiden“ ernst gemeint ist und die drei o.g. überdiözesanen Aufgaben als essenziell für die Arbeit der Kirche erkannt sind, muss es not-wendig eine bessere Finanzierung der überdiözesanen Aufgaben geben. Der argumentative Rückzug auf die real existierenden Strukturen des VDD und der in den Bistümern zuständigen Finanzgremien wird der Dringlichkeit der Aufgabe nicht gerecht. Sie ist vielmehr eine Frage der Priorisierung und innerkirchlicher Solidarität. Die Erklärung der Vollversammlung des ZdK „Stärkung überdiözesaner Aufgaben der kath. Kirche in Deutschland“ vom 25.November 2017 bietet für die Überlegungen eine gute Grundlage.

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