Gemeinsame Beratung und Entscheidung muss auch im Konfliktfall gewährleistet sein - und das bedeutet, dass keine Entscheidung gegen das Gremium getroffen werden KANN. Sonst ist es nur Beratung - die ein Bischof dann "ertragen" muss, aber die ihn nicht bindet. Daran ändert auch die hoffnungsvolle Formulierung (nur in Ausnahmefällen, gewissenhaft begründen) nichts.
Nur wenn keine Entscheidung gegen das Gremium getroffen werden KANN, entsteht der nötige "Druck", weitere Lösungsoptionen zu finden, Überzeugungsarbeit zu leisten, Rückhalt des Gremiums zu generieren.

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